Berufsschullehrerverband Sachsen - Anhalt e.V.

Landesverband im Bundesverband der Lehrer an beruflichen Schulen

Rentenangleichung kommt zu spät

16.02.2017
Rentenangleichung kommt zu spät
Für dbb Landeschef Wolfgang Ladebeck kommt die vom Bundeskabinett in dieser Woche
beschlossene Angleichung der Renten Ost an West bis 2025 zu spät. „Im Koalitionsvertrag
hat die schwarz-rote Bundesregierung vereinbart, dass die Ost-West-Rentenangleichung bis
spätestens 2020 abgeschlossen wird.

Noch im Spätsommer letzten Jahres hat Frau
Bundesministerin Nahles einen Referentenentwurf vorgelegt, der eine Anpassung in zwei
Schritten bis 2020 vorsah. Der nunmehr ‚faule Kompromiss‘ des Koalitionsausschusses
verschiebt die Vollendung der Deutschen Einheit um weitere fünf Jahre. Darauf kann die
Bundesregierung nicht wirklich stolz sein. Die Angleichung der Renten in Ost und West 35
Jahre nach der Wiedervereinigung werden viele Bestandsrentner nicht mehr erleben“,
kommentierte Ladebeck. Zudem blieben viele Fragen der Rentenüberleitung für besondere
Berufsgruppen wie Krankenschwestern, Eisenbahner, Beschäftigte der Post und Wende-
Professoren ungelöst. Diese sollten früheren Versprechen vertrauend auch im
Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz geregelt werden. Weil zukünftige Rentner den
Aufwertungsfaktor verlören, sei es umso wichtiger, dass „prekäre Arbeitsverhältnisse der
Vergangenheit angehören und die Löhne im Osten weiter steigen“. In der Höhe der Rente
spiegele sich letztlich wider, welchen Wert wir der Arbeit beimessen, die Menschen ihr
Leben lang geleistet haben. Deshalb müsse die gesetzliche Rente nicht nur Armut im Alter
vermeiden, sondern auch wieder den Lebensstandard sichern, den sich die Menschen im
Berufsleben erarbeitet haben. Der Regierung fehle es offenbar an einem Konzept gegen
drohende Altersarmut.
Hintergrund: Die Bundesregierung hat am 15. Februar 2017 nach jahrelanger Diskussion
einen Gesetzentwurf über die Angleichung der Renten an das Westniveau beschlossen. Von
Juli 2018 an sollen die Ostrenten in sieben Schritten angehoben werden und so bis 1. Januar
2025 das Westniveau erreichen. Im Gegenzug soll die höhere Bewertung der Löhne für die
Rentenberechnung im Osten ebenfalls in sieben Schritten gesenkt werden. Das bedeutet,
dass künftige Rentnergenerationen im Osten auf die Höherbewertung ihrer Renten
verzichten müssen.