Anhebung der Altersgrenzen_12-08-2014
dbb kritisiert Anhebung der Altersgrenzen und fordert Sonderregelung für Beamte im Wechselschichtdienst
Morgen befasst sich die Landesregierung mit einem von Finanzminister Jens Bullerjahn (SPD)
vorgelegten Gesetzentwurf zur Anhebung der beamtenrechtlichen Altersgrenzen. Danach
soll die Regelaltersgrenze für Beamte von 65 auf 67 Jahre, beginnend mit dem
Geburtsjahrgang 1951, und die besondere Altersgrenze von 60 auf 62 Jahre, beginnend mit
dem Geburtsjahrgang 1956, schrittweise angehoben werden.