Teilzeit-Tarifvertrag wird nicht gekündigt

Am 17. Dezember 2013 haben sich das Finanz- und das Kultusministerium geeinigt, dass der Teilzeit-Tarifvertrag Schulen nicht gekündigt wird. Das bedeutet, dass der Anschlusstarifvertrag Teilzeit Schulen am 01. August 2014 in Kraft tritt. Für die Schuljahre 2014/15 und 2015/16 kann erneut jeweils zum 31. Januar Teilzeit beantragt werden, das heisst, wer ab dem 01. August 2014 in Teilzeit arbeiten möchte, muss den Antrag bis zum 31. Januar 2014 stellen. Lehrkräfte, die das 58. Lebensjahr in diesem Zeitraum erreichen, haben die Möglichkeit, Teilzeit bis zum Renteneintrittsalter zu beantragen. Durch das Inkrafttreten des Anschlusstarifvertrages wird die Regelstundenzahl für diese zwei Schuljahre nicht erhöht. Die Regelstundenzahl an Berufsschulen beträgt 25 Unterrichtsstunden. Stellt sich trotzdem die brennende Frage, wie die Unterrichtsversorgung zukünftig gewährleistet werden soll. Die Gewerkschaften werden sich dieser Frage stellen und mit den entsprechenden Gremien nach akzeptablen Lösungsmöglichkeiten suchen.