Berufsschullehrerverband Sachsen - Anhalt e.V.

Landesverband im Bundesverband der Lehrer an beruflichen Schulen

amtsangemessene Alimentation/Ankündigung einer dbb Protestkundgebung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Landesregierung will die Beamtinnen und Versorgungsempfänger in Sachen amtsangemessener Alimentation für die Vergangenheit mit einem Mindestlohn abspeisen. Bei den geplanten Rückzahlungen ab 01.04.2011 bis 2014 orientiert sich der Gesetzentwurf mit einer Nachzahlung von etwa 1,45 Prozent lediglich an der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Untergrenze. Über die Besoldungsanpassung um 2,3 Prozent ab dem 1. Juni 2016 hinaus soll die Besoldung im Jahr 2016 nicht erhöht werden.

Entgegen von politischen Zusagen und Beschlüssen gibt es 2016 auch keine Jahressonderzahlung. Obwohl die Jahressonderzahlung im Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften“ – so heißt der Gesetzentwurf der Landesregierung offiziell – hätte mitgeregelt werden können, will die Regierung die Jahressonderzahlung in einem eigenständigen Gesetz regeln. Das kann sie dann eben mal schnell wieder einkassieren, wenn die Haushaltslage es erfordert. Und, die im Koalitionsvertrag angekündigte Höhe der Sonderzahlung von 600 Euro bis A 8, ab A 9 400 Euro und 200 Euro für Anwärter und Versorgungsempfänger liegt weit unter unseren Erwartungen und wird nicht dazu beitragen, die Benachteiligung der Beamtinnen und Beamten im Vergleich zu den Tarifbeschäftigten zu beseitigen.

Nicht nur, dass Sachsen seinen Beamten für die Vergangenheit zur Herstellung einer amtsangemessenen Alimentation mehr bezahlt als Sachsen-Anhalt bereit ist: In Sachsen soll die Besoldung ab dem 01.07.2016 insgesamt um 2,61 Prozent erhöht werden. Die Alternative, in Anlehnung an Sachsen die Mindestvorgaben des Bundesverfassungsgerichts mit einem deutlichen Abstand einzuhalten, scheidet für die Landesregierung in Sachsen-Anhalt aus Kostengründen aus und, weil man dann auch bei den Richterinnen und Richtern nachbessern müsste. Die Streichung der Kostendämpfungspauschale und des Besoldungseinbehalts in der Heilfürsorge ab 2017 sind zwei Bonbons, mit dem die Landesregierung den Beamten den Gesetzentwurf schmackhaft machen will. Ach ja, außerdem beabsichtigt sie auch, zukünftig die Tarifergebnisse zeit- und inhaltsgleich zu übertragen. O-Ton von Finanzminister Schröder: „Die Koalition liefert – und etwa 30.000 Beamtinnen und Beamte des Landes inklusive auch der Pensionäre profitieren!“

Sollte sich die Landesregierung in der Anhörung und in den politischen Gesprächen – mit dem Ministerpräsidenten ist zeitnah ein Gespräch terminiert -nicht bewegen, müssen sich die Beamten und Versorgungsempfänger bewegen und ihren Unmut auf die Straße tragen. Wir informieren schon heute darüber, dass der dbb sachsen-anhalt eine große Protestkundgebung vor der ersten Lesung des Gesetzentwurfs im Landtag plant. Wir sind sicher, dass es Euch/Ihnen gelingen wird, die Aktionsfähigkeit der Kolleginnen und Kollegen herzustellen. Das, was die Tarifbeschäftigten in den Einkommensrunden der Länder alle zwei Jahre mit ihren großen Protestkundgebungen hinbekommen, müssen auch die Beamten schaffen.

 

Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.

 

Euer Wolfgang Ladebeck

Im Auftrag

Karola Gagelmann

dbb sachsen-anhalt

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