Berufsschullehrerverband Sachsen - Anhalt e.V.

Landesverband im Bundesverband der Lehrer an beruflichen Schulen

Koalitionsverhandlungen in Sachsen-Anhalt

29.03.2016
Koalitionsverhandlungen in Sachsen-Anhalt: dbb fordert Kehrtwende in der Personalpolitik
und eine verfassungskonforme Besoldung

Vor den Koalitionsverhandlungen hat sich dbb Landesvorsitzende Wolfgang Ladebeck über
seine Erwartungen an CDU, SPD und Grüne geäußert. „Ich gehe davon aus, dass die
Grundsätze der Personalpolitik Gegenstand der Verhandlungen sein werden. Wir erwarten
von den potentiellen Koalitionspartnern eine Kurskorrektur in der Personalpolitik“, sagte
Ladebeck. Das Ergebnis des radikalen Stellenabbaus in den vergangenen Jahren sei eine in
weiten Teilen handlungsunfähige öffentliche Verwaltung.

„Wir brauchen nicht nur mehr
Lehrer und Polizisten, wir brauchen dauerhaft mehr Personal in der Landesverwaltung“, so
der dbb Landeschef. Ladebeck erinnerte CDU, SPD und Grüne auch an ihre Zusage vor der
Wahl, eine amtsangemessene, verfassungskonforme und konkurrenzfähige Besoldung
herzustellen, in dem unter anderem die Sonderzahlung wieder eingeführt und die
Kostendämpfungspauschale abgeschafft wird. Zur Wertschätzung für die Bediensteten der
Landesverwaltung gehört auch, dass Haushaltsvorsorge für Beförderungen und
Stellenhebungen getroffen wird. Schließlich erwarten die Beamten und
Versorgungsempfänger, dass sie nicht von der Lohnentwicklung abgekoppelt werden.
Deshalb gehört in den Koalitionsvertrag auch, dass künftige Tarifergebnisse inhalts- und
zeitgleich auf die Beamten und Versorgungsempfänger übertragen werden. Außerdem
fordert der dbb ein deutliches Bekenntnis zur Beibehaltung des Beamtenstatus mit
absolutem Streikverbot. Ladebeck: „Nur das strikte Streikverbot sichert der Bevölkerung an
365 Tagen im Jahr staatliche Leistungen“. Nachdem die Modernisierung des
Landespersonalvertretungsgesetzes in der vergangenen Legislaturperiode gescheitert war
und CDU und SPD den Koalitionsvertrag in diesem Punkt nicht erfüllt haben, reiche ein
bloßes Bekenntnis der Koalitionspartner zur Modernisierung des
Personalvertretungsgesetzes nicht aus. Bereits im Koalitionsvertrag sollten wesentliche
Inhalte der Novelle des Landespersonalvertretungsgesetzes festgeschrieben werden, so
Ladebeck. Dazu zählten unter anderem die Erweiterung der Mitbestimmungstatbestände,
die Anpassung der Beteiligungsrechte des Personalrates an bestehende
datenschutzrechtliche Regelungen, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der
Personalvertretungen, die Bildung einer Konferenz oder Arbeitsgemeinschaft der
Hauptpersonalräte sowie die Wiedereinführung des Gruppenprinzips bei der Wahl des
Vorstandes.