Jahressonderzahlung für Beamte: Landtagsinitiative beschlossen
28.Januar 2016
Jahressonderzahlung für Beamte: Landtagsinitiative beschlossen
Die Fraktionen CDU und SPD haben am 28. Januar 2016 in den Landtag einen gemeinsamen
Antrag zur Wiedereinführung einer Sonderzahlung für Beamte eingebracht. Mit den
Stimmen der Koalitionsfraktionen, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Stimmenthaltung der
LINKEN hat der Landtag die Landesregierung beauftragt, per Gesetz „über alle
Besoldungsgruppen hinweg, eine Jahressonderzahlung einzuführen“.
Wolfgang Ladebeck, dbb Landesvorsitzender, hat die Initiative als „Schritt auf dem Weg zu einer
amtsangemessenen Alimentation in Sachsen-Anhalt“ bezeichnet. „Ein Schritt in die richtige
Richtung, aber für uns noch lange nicht das Ergebnis, denn amtsangemessen Alimentation ist
viel mehr als nur die Jahressonderzahlung wieder einzuführen“, so Ladebeck weiter. Nach
dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. November 2015 zur A-Besoldung in
Sachsen sei das Land in der Pflicht, die Besoldung auch in Sachsen-Anhalt auf eine mögliche
Unteralimentation zu überprüfen und eine verfassungskonforme Regelung zu schaffen. „Die
Streichung der Jahressonderzahlung entsprach immerhin einer Besoldungskürzung von 6,71
Prozent. Wenn sich CDU und SPD nicht Wahlkampfgetöse vorwerfen lassen wollen, müssen
sie nach den Landtagswahlen liefern und eine Gesetzesnovelle zur Beamtenbesoldung
vorlegen. Weitere Spielchen auf dem Rücken der Beamtinnen und Beamten werden wir
nicht zulassen. In welcher Höhe und wie das Weihnachtsgeld ab 2016 gezahlt wird, ist
Verhandlungssache“, sagte Ladebeck. Die Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes ist eine
Kernforderung des Beamtenbundes.
Bei der Prüfung der Amtsangemessenheit der Alimentation will die CDU auch die
Kostendämpfungspauschale in der Beihilfe und der Heilfürsorge auf den Prüfstand stellen.
Das kündigte Eva Feußner, finanzpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, in ihrer Rede vor
dem Landtag zum Initiativantrag der Koalitionsfraktionen zur Wiedereinführung einer
Sonderzahlung für Beamte an.