Berufsschullehrerverband Sachsen - Anhalt e.V.

Landesverband im Bundesverband der Lehrer an beruflichen Schulen

25 Jahre deutsche Einheit

02.10.2015

dbb Landeschef zum Tag der deutschen Einheit: Handlungsfähigkeit der Verwaltung auch

in Zukunft sichern

Seine Teilnahme am Festakt der Landesregierung „25 Jahre deutsche Einheit – 25 Jahre

Sachsen-Anhalt“ am 1. Oktober 2015 in Halle nutzte der dbb Landesvorsitzende Wolfgang

Ladebeck dazu, die Leistungen der vielen Tausend Tarifbeschäftigten und Beamten bei Bund,

Land und Kommunen zu würdigen und auf noch bestehende „Baustellen“ hinzuweisen.

Zum bevorstehenden Jahrestag der Deutschen Einheit sagte Ladebeck: „Wir haben heute

eine funktionierende, rechtsstaatliche und bürgerfreundliche Verwaltung. Tausende

Kolleginnen und Kollegen aus beiden Teilen Deutschlands haben mit ihrer Arbeit dazu

beigetragen. Damit die Handlungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung auch in Zukunft

gesichert ist, muss der politische Kurs des radikalen Personalabbaus in Sachsen-Anhalt

endlich gestoppt werden. Mit dem Personalentwicklungskonzept der Landesregierung sind

in der Landesverwaltung tausende Stellen ersatzlos weggefallen. Die Beschäftigten sind auch

ohne Flüchtlingskrise längst an ihre Belastungsgrenze angekommen.“

Trotz aller Erfolge erinnerte der dbb Landesvorsitzende daran, dass es 25 Jahre nach der

Wiedervereinigung nach wie vor gravierende Unterschiede bei den Renten in Ost und West

sowie im Tarifrecht des öffentlichen Dienstes bei der Unkündbarkeit gibt. Zu gleichwertigen

Lebensverhältnissen gehöre auch, dass die Beamtinnen und Beamten für gleiche Arbeit

gleiches Geld bekommen – egal ob in Sachsen-Anhalt oder in Bayern.

Erneut kritisierte Ladebeck das seit dem 10. Juli 2015 geltende Tarifeinheitsgesetz: „Was wir

1989/90 nicht wieder wollten, waren gleichgeschaltete Gewerkschaften der Marke FDGB.“

Mit dem Tarifeinheitsgesetz würden die kleineren Gewerkschaften, also überwiegend die

spezialisierten Berufs- und Spartenvertretungen, massiv in ihrer Existenz bedroht. Da das

Parlament die Koalitionsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger nicht verteidigt hat, müssten

die Gerichte diese Rolle jetzt übernehmen.