Berufsschullehrerverband Sachsen - Anhalt e.V.

Landesverband im Bundesverband der Lehrer an beruflichen Schulen

Unsere Forderungen!

Forderungen des BLVSA

 1. Es ist eine bedarfsgerechte Lehrerausbildung von Berufsschullehrerinnen und Berufsschullehrern einschließlich der
     Zweitfachausrichtung zu gewährleisten.

 2. Für eine bedarfsgerechte Qualifizierung von Lehrkräften an berufsbildenden Schulen ist ein Weiterbildungskonzept zu
     entwickeln, das bundesweit anerkannte Abschlüsse gewährleistet. Dazu gehört auch die Schaffung von Möglichkeiten der
     Höherqualifizierung von Fachpraxislehrern.

3. Aufgrund des zu erwartenden Ausscheidens von Lehrkräften ist der Einstellungskorridor zu erhöhen, um die fachgerechte
    Unterrichtsversorgung zu sichern.

 
4. Für Schülerinnen und Schüler an den BbS ist die langfristige Einstellung von Diplom-Sozialpädagoginnen und Diplom-
    Sozialpädagogen als Regelfall erforderlich.

 
5. Die Bandbreite bei der Klassenbildung muss fortlaufend den Entwicklungstendenzen angepasst werden. Eine wohnortnahe
    Beschulung von SGB III-Schülerinnen und -Schülern muss gesichert werden.

 
6. Eine Gleichbehandlung bei der Zuweisung von Stunden für ergänzende schulische Angebote gegenüber den anderen
    Schulformen (ESA) wird gefordert.

 
7. Für die Berufsorientierung von Sekundarschülerinnen und Sekundarschülern und Förderschülerinnen und Förderschülern
    müssen freiwerdende Kapazitäten an den BbS genutzt werden, um den Forderungen der Wirtschaft gerecht zu werden, um
    u. a. Fehlentscheidungen der Schülerinnen und Schüler zu vermeiden.

 
8. Der Stellenwert der Berufsbildenden Schulen als leistungsfähiger Partner der Wirtschaft ist zu erhöhen. Die Eintragung der
    Note für Berufstheorie auf dem Facharbeiterzeugnis muss Pflicht sein.

 
9. Im Zuge der Umsetzung von Lernfeldkonzepten ist ein einheitlicher Termin des Beginns des Lehrjahres anzustreben.

 
10. Um die erhöhten unterrichtlichen, schulformspezifischen und verwaltungstechnischen Belastungen abdecken zu können,
      ist die Anzahl der Anrechnungsstunden entsprechend § 10 der Arbeitszeitverordnung der Lehrkräfte wieder auf den Faktor
      2,3 zu erhöhen.

 
11. Die Forderung nach einem Stellenkegel bleibt bestehen, zumal die entsprechenden Mittel in den Haushalt eingestellt sind.

 
12. Für die Beamtinnen und Beamten ist die vereinbarte Regelung des TV-L bezüglich der Sonderzahlungen zu übernehmen.
      Die Verbeamtung aller Neueinstellungen ist vorzunehmen.

 
13. Bei der Umsetzung der Ausgestaltung des Leistungsentgelts entsprechend des neuen Tarifvertrages ist der BLVSA
      einzubeziehen.