Berufsschullehrerverband Sachsen - Anhalt e.V.

Landesverband im Bundesverband der Lehrer an beruflichen Schulen

dbb Dienstleistungszentren: Rechtsschutz und Datenschutz

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei der Durchführung von Rechtsschutz durch die Dienstleistungszentren kommt es häufiger vor, dass durch die rechtsschutzgewährenden Stellen zur Bearbeitung und Übermittlung der Angelegenheit eine dienstliche E-Mail-Adresse bzw. Postanschrift verwendet wird. Das bedeutet, dass das vom Einzelmitglied ausgefüllte Rechtsschutzformular, meist zusammen mit den zugehörigen Unterlagen und der Bestätigung durch die Fachgewerkschaft,

dem Dienstleistungszentrum aus der Dienststelle des Rechtsschutzbeauftragten geschickt wird. Da insoweit sensible personenbezogene Daten betroffen sind, halten wir die Beachtung des Datenschutzes für besonders wichtig, um Schaden sowohl vom Einzelmitglied als auch vom Rechtsschutzbeauftragten abzuwenden.

Soweit Briefe per Post hin und her geschickt werden, kann gehofft werden, dass diese vor dem Hintergrund des Briefgeheimnisses auch in der Verwaltung des Rechtsschutzbeauftragten bei entsprechender Adressierung, zum Beispiel mit dem Zusatz „persönlich/vertraulich“, nicht bereits in der Poststelle, sondern nur vom Empfänger geöffnet und gelesen werden.

Schwieriger wird es, wenn der Versand von der dienstlichen Mailadresse des Rechtsschutzbeauftragten erfolgt. In diesem Fall laufen über den Server des Dienstherrn auch die digitalisierten Angaben und Unterlagen des rechtsschutzsuchenden Einzelmitglieds. Bei der Nutzung der dienstlichen E-Mail-Adresse besteht die Möglichkeit, dass jedenfalls der Administrator, ggf. jedoch auch weitere Personen Einblick in die Mailkorrespondenz einschließlich der enthaltenen Anhänge erhalten können.

Die vom Mitglied zur Verfügung gestellten Ausführungen und Unterlagen sowie die von den Dienstleistungszentren erteilten Auskünfte, die teilweise auch den Rechtsschutzbeauftragten zur Kenntnis gegeben werden, sind jedoch in erster Linie für die Dienstleistungszentren bzw. die Mitglieder und nicht für den Arbeitgeber/Dienstherrn des Rechtsschutzbeauftragten bestimmt.

Nur wenn den Einzelmitgliedern im Vorhinein bekannt ist, wie und wo ihre Daten verarbeitet werden, könnte ein Einverständnis für die Verarbeitung auf dem Server der Dienststelle des Rechtsschutzbeauftragten gegeben werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass bei der geschilderten Verfahrensweise Verstöße gegen den Datenschutz vorliegen, die ggf. nachfolgend geahndet werden. Für solche Verfahren wegen des Verstoßes gegen den Datenschutz würde dann kein Rechtsschutz über den dbb gewährt werden.

Die einfachste Möglichkeit, dieser Problematik aus dem Weg zu gehen, ist die Nutzung einer E-Mail-Adresse der Gewerkschaft (beispielsweise Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).
Daneben gibt es natürlich auch kostenfreie private Mailadressen, die genutzt werden könnten.

Wir bitten zu beachten, dass die Dienstleistungszentren gehalten sind, grundsätzlich nicht dienstliche Mailadressen von Rechtsschutzbeauftragten anzuschreiben.

Soweit die voranstehend geschilderte Problematik in den Dienstleistungszentren aufgefallen ist, ist sie selbstverständlich angesprochen worden.
Bedauerlicherweise haben nicht alle Adressaten ihr Verhalten geändert, weshalb wir Sie auf diesem Wege um Ihre Unterstützung bitten.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Fachkoordinatoren der Dienstleistungszentren.

Mit freundlichen Grüßen

 

Marion Gipkens

Bundesgeschäftsführerin

 

dbb beamtenbund und tarifunion
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