Berufsschullehrerverband Sachsen - Anhalt e.V.

Landesverband im Bundesverband der Lehrer an beruflichen Schulen

Neue Sonderöffnungsaktion der PKV für gesetzlich versicherte Beamtinnen und Beamte

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

der Verband der Privaten Krankenversicherungen hat eine Sonderöffnungsaktion 2020/2021 für freiwillig gesetzlich versicherte Beamte vom 1. Oktober 2020 bis 31. März 2021 angekündigt.Neu an dieser Sonderöffnungsaktion ist, dass für freiwillig gesetzlich versicherte Beamtinnen und Beamte in diesem Zeitraum für einen Wechsel in die PKV auf die Voraussetzung verzichtet wird, dass eine Verbeamtung bereits vor dem 1. Januar 2005 erfolgt sein muss.

Dadurch können freiwillig gesetzlich versicherte Beamtinnen und Beamten auch mit Verbeamtungen nach dem 1. Januar 2005 zu den besonderen Konditionen der Öffnungsaktion in die normalen Tarife der Privaten Krankenversicherung wechseln. Dies bedeutet, dass keine Antragstellerin und kein Antragsteller von den teilnehmenden Unternehmen aus Risikogründen abgelehnt wird, Leistungsausschlüsse nicht vorgenommen werden und Zuschläge zum Ausgleich erhöhter Risiken – soweit sie erforderlich sind – auf maximal 30 % des tariflichen Beitrags begrenzt sind.

Nähere Informationen, auch zu den teilnehmenden Unternehmen, finden Sie in der um die Sonderöffnung aktualisierten Broschüre:

https://www.pkv.de/service/broschueren/verbraucher/oeffnungsaktion-der-pkv-fuer-beamte-und-angehoerige/

Zum Hintergrund:

Schon seit 1987 besteht seitens der Privaten Krankenversicherungen eine Öffnungsaktion zur erleichterten Aufnahme in die Private Krankenversicherung für Beamte und deren Angehörige. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Beitragskalkulation der privaten Krankenversicherung nicht nach dem Einkommen erfolgt, sondern nach dem Eintrittsalter und einer Risikobewertung für Vorerkrankungen.

Mit der Einführung der Versicherungspflicht durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung wurden auch Beamtinnen und Beamte zum 1. Januar 2009 in einem zweiten Schritt einbezogen. Dafür musste auch sichergestellt werden, dass ein Zugang zur PKV über die Öffnungsaktion bzw. über den neu geschaffenen Basistarif möglich ist.

In diesem neu geschaffenen Basistarif sind ebenfalls Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse nicht vorgesehen. Die Leistungen des Basistarifs sind in Art, Umfang und Höhe an die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung angelehnt. Auch hier gilt, ebenso wie im (alten) Standardtarif, dass der Versicherungsbeitrag nicht höher als der durchschnittliche Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung sein darf. Die Begrenzung des Höchstbeitrages auf 150 Prozent bei Ehegatten und Lebenspartnern wie im (alten) Standardtarif ist im Basistarif nicht vorgesehen. Jeder Versicherte muss seinen vollen Beitrag entrichten. Für Personen mit Anspruch auf Beihilfe tritt an Stelle des Höchstbeitrages der gesetzlichen Krankenversicherung ein Höchstbeitrag, der dem prozentualen Anteil des beihilfeergänzenden Leistungsanspruches entspricht.

Für Personen, die Anspruch auf Heilfürsorge haben, genügt dies zur Erfüllung der Versicherungspflicht. Jedoch ist nach Ende der Dienstzeit darauf zu achten, dass ggf. eine Anwartschaftsversicherung vorhanden ist, um eine geeignete Absicherung im Ruhestand sicherzustellen.

Der Standardtarif steht nur offen, wenn Sie vor dem 1. Januar 2009 in die private Krankenversicherung eingetreten und dort bereits seit mindestens zehn Jahren versichert sind. Außerdem muss einer der drei folgenden Punkte zutreffen:

Bewertung

Die Öffnungsklausel der PKV ist insbesondere für Personen mit solchen Vorerkrankungen interessant, die üblicherweise hohe Risikozuschläge erfordern oder denen sogar die Aufnahme verweigert werden kann. Bislang besteht nur über den PKV Basistarif eine Aufnahmeverpflichtung, jedoch mit dem Nachteil, dass der Leistungsumfang geringer ist und weitgehend nur den Leistungen der GKV entspricht. Der Versicherungsschutz im Rahmen der Öffnungsklausel der PKV ist wie bei anderen privaten Krankenversicherungstarifen so ausgestaltet, dass dem Versicherungsnehmer in Kombination mit seinem Beihilfeanspruch eine vollwertige Absicherung vereinbart wird.

Diese Aktion zeigt, dass die angebotene „Pauschale Beihilfe“ eben gerade keine Wahlfreiheit bietet, sondern langfristig Richtung Einheitsversicherung zielt. Bereits seit 1987 bestehen für Beamtenanfänger und seit 2005 für Beamte und Versorgungsempfänger erleichterte Zugangsvoraussetzungen zur PKV. Die Geschichte der Öffnungsaktionen zeigt jedoch, dass es immer wieder attraktive Möglichkeiten des Zugangs gegeben hat und gibt.

Der dbb unterstützt deshalb ausdrücklich die erneute Öffnungsaktion des Verbandes der Privaten Krankenversicherung. Der dbb würde sich freuen, wenn auch Sie in Ihrem Tätigkeitsbereich auf diese neue Öffnungsaktion hinweisen können!

Mit kollegialen Grüßen

gez.

Friedhelm Schäfer
Zweiter Vorsitzender
Fachvorstand Beamtenpolitik