Presseerklärung des BvLB zum Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung

 PRESSE                                                 29.11.2019

BvLB begrüßt das Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen
Bildung – sieht jedoch weiterhin Handlungsbedarf
BBiMoG stärkt Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität der beruflichen Bildung – es gibt
aber noch viel zu tun
Eine Mindestvergütung für Auszubildende, international vergleichbare
Abschlussbezeichnungen und mehr Möglichkeiten, eine Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren
sind die Kernpunkte des Gesetzentwurfs zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen
Bildung. Der Entwurf hat am 29. November im 2. Durchgang den Bundesrat passiert und
wird somit als Gesetz am 1. Januar 2020 in Kraft treten.

„Das Berufsbildungsmodernisierungsgesetz macht die berufliche Bildung bei potenziellen
Auszubildenden und Unternehmen noch attraktiver“, betont BvLB Vorsitzender Eugen
Straubinger. „Mit der Wettbewerbssteigerung gelingt es noch besser, junge Menschen und
deren soziales Umfeld von dem Dualen System zu überzeugen, damit ausreichend Fachkräfte
ausgebildet werden können“, so BvLB-Vorsitzender Joachim Maiß.
Auszubildende erhalten z.B. zukünftig eine monatliche Mindestvergütung von zunächst 515
Euro im ersten Lehrjahr. „Die Mindestvergütung setzt dort an, wo es keine Tarifbindung gibt.
Sie hält Maß und Mitte, schafft Transparenz und steigert die Attraktivität, wo
Fachkräftenachwuchs dringend gesucht wird.“, erläutert Straubinger.
Weitere Bausteine des Gesetzespakets sind klare Bezeichnungen für die beruflichen
Fortbildungen. Künftig heißen die beruflichen Fortbildungsstufen "Geprüfte
Berufsspezialistin" bzw. "geprüfter Berufsspezialist“, „Bachelor Professional“ und „Master
Professional“. Die etablierte und international mit hoher Wertschätzung belegte
Qualifikationsbezeichnung „Meister/in“ wird durch die Abschlussbezeichnung „Bachelor
Professional“ ergänzt, aber nicht verdrängt.
„Mit den neuen Abschlussbezeichnungen, insbesondere „Bachelor Professional“ und
„Master Professional“ wird die Gleichwertigkeit von beruflichen Fortbildungsabschlüssen mit
Hochschulabschlüssen aufgezeigt“, betont Maiß. „Durch die englischen Bezeichnungen soll
zudem die internationale Anschlussfähigkeit gesichert werden. Die Mobilität für berufliche
Aufsteigerinnen und Aufsteiger wird gefördert.“, führt Straubinger aus. „In diesem
Zusammenhang ist es wichtig, die beruflichen Schulen in die Fort- und Weiterbildung
einzubinden, damit ein bedeutender Beitrag für die kontinuierliche fachliche
Weiterentwicklung und Sicherstellung der Modernität der beruflichen Bildung insgesamt
geleistet werden kann“, fordert Maiß.
„Mit dem Gesetz wird ein Schritt in die richtige Richtung gemacht. Dennoch bleiben die
Änderungen - bis auf wenige Ausnahmen - weit hinter den Erwartungen und Ansprüchen
eines modernen Berufsbildungssystems zurück. Mit dem Gesetz gelingt es nicht, die
berufliche Bildung an die Bedingungen einer weltweit agierenden, digitalisierten und
dienstleistungsorientierten Wirtschaft anzupassen.“, sind sich die beiden
Bundesvorsitzenden einig.
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Der Bundesverband der Lehrkräfte für Berufsbildung e.V. vertritt in Deutschland über 39.000
Lehrerinnen und Lehrer.