Pressemitteilung vom 05.12.2018

BvLB fordert Beamtenstatus für Lehrkräfte

Lehrkräfte nehmen herausragende öffentliche Pflichtaufgaben wahr

Das Beamtenverhältnis für Lehrkräfte trägt der Tatsache Rechnung, dass in den Schulen in großem Umfang hoheitliche und für den späteren Lebensweg der Schülerinnen und Schüler prägende Entscheidungen getroffen werden. Dazu gehören die Leistungsbeurteilungen bis hin zu der Vergabe von Schulabschlüssen. Der Beamtenstatus für Lehrkräfte ist in Art. 33 Abs. 4 GG legitimiert.

„Wir setzen uns mit Nachdruck dafür ein, Lehrkräfte zu verbeamten. Lehrkräfte nehmen bedeutende öffentliche Aufgaben wahr, sie haben entscheidenden Einfluss auf das Leben und die berufliche Laufbahn von jungen Menschen.  Der Beamtenstatus verpflichtet die Lehrkräfte im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnisses zum Dienstherrn wirksam zu einer objektiven und sachgerechten Amtsführung“, so die beiden Bundesvorsitzenden.

Bundesvorsitzender Joachim Maiß betont, dass der Beamtenstatus auch aus politischer und gesellschaftlicher Sicht sinnvoll ist: „Der Beamtenstatus sichert die persönliche Unabhängigkeit der Lehrkräfte. Zudem wird durch das Streikverbot von Beamten das schulische Angebot immer aufrechterhalten.“

„Sämtliche Bundesländer haben in ihren Schulgesetzen die Schulpflicht verankert. Eltern sowie Schülerinnen und Schüler haben damit einen Anspruch auf geregelten Unterricht. Der Beamtenstatus und das damit verbundene Streikverbot für Lehrkräfte sichert die Schulpflicht und das Recht der Schülerinnen und Schüler auf Bildung und Unterricht“, führt Bundesvorsitzender Eugen Straubinger aus.

„Das Beamtenrecht beinhaltet zudem deutlich mehr personalwirtschaftliche Spielräume für die Schulen – etwa durch Versetzung, der Übertragung neuer Aufgabengebiete etc. als die ansonsten denkbaren Alternativen“, sind sich die beiden Bundesvorsitzenden einig.

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Der Bundesverband der Lehrkräfte für Berufsbildung e.V. vertritt in Deutschland über 39.000 Lehrerinnen und Lehrer.