Jahressonderzahlung für Beamte 2017

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, 

in diesem Jahr haben die Beamtinnen und Beamten nach mehr als 10 Jahren mit den Dezemberbezügen wieder Weihnachtsgeld erhalten. Rechtsgrundlage ist das Beamtenrechtliche Sonderzahlungsgesetz vom 24. November 2017 (GVBl. LSA S 218).

Das MF hat dem dbb ein Rundschreiben dazu zur Information zugeleitet. Hierin ist noch einmal erläutert, warum bei der Höhe der Sonderzahlung neben den Mindestbeträgen (600,00 €, 400,00 €, 200,00 €) ein Vomhundertsatz (3 %) des Grundgehalts ausgewiesen ist. Der Hintergrund dafür ist ein rechtlicher und zwar die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation, wonach Änderungen der Besoldung nur dann den Besoldungsindex erhöhen, wenn sie linear darstellbar und auf Dauer angelegt sind.

Das MF weist in ihrem Rundschreiben auch darauf hin, dass bei in Teilzeit und in ATZ beschäftigten Beamten die Jahressonderzahlung im gleichen Verhältnis wie die Arbeitszeit gekürzt wird. Bei ATZ wird die Jahressonderzahlung beim Aufstockungsbetrag berücksichtigt.

Maßgeblich für die Sonderzahlung sind die Verhältnisse des Beamten zum. 1. Dezember.

  

Mit kollegialen Grüßen

Karola Gagelmann
dbb Sachsen-Anhalt
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SZG LSA GVBl. S. 218

Rundschreiben