Verwaltungsreicht Halle: Richterbesoldung trotz Nachzahlungen nicht amtsangemessen

Das Verwaltungsgericht Halle hat am 18. September 2017 entschieden, dass die Besoldung der Richter ab dem 1. Januar 2018 trotz der erfolgten Nachzahlungen weiterhin nicht amtsangemessen sei. Sie decke das Alimentationsdefizit in den Streitjahren nicht und werde zudem durch die höhere Besteuerung teilweise aufgezehrt.

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