Ladebeck zu den geplanten Dienstrechtsänderungen

23.03.2017

Ladebeck zu den geplanten Dienstrechtsänderungen: Kritik an Höhe der Sonderzahlung

Die inhalts- und vor allem wieder zeitgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten und
die Wiedereinführung der Sonderzahlung bewertet Wolfgang Ladebeck, dbb Landeschef, als
wichtiges Signal der Wertschätzung der Arbeit der Staatsdiener. „Zur inhaltsgleichen Übertragung
des Tarifergebnisses auf die Beamten gehört aber auch eine Bonusregelung für die strukturellen
Verbesserungen in der Entgelttabelle der Beschäftigten (Stufe 6 ab Entgeltgruppe 9)“, sagte
Ladebeck. Kritik übte der dbb Landeschef an der Höhe der Sonderzahlung.

„Von einer 6-Prozent-
Regelung steht nichts im Koalitionsvertrag. Davon profitieren in erster Linie Minister,
Staatssekretäre, Abteilungsleiter und Chefs großer Behörden, also Beamte mit B-Besoldung, während
die Mehrheit der Beamtinnen und Beamten mit mageren 400 bzw. 600 Euro abgespeist werden soll.
Das werden wir nicht akzeptieren“, so Ladebeck. Die Anhebung der besonderen Altersgrenzen für
Beamte im Polizei- und Justizvollzugsdienst sowie im Einsatzdienst der Feuerwehren bis zur
Besoldungsgruppe A 11 auf 61 Jahre und ab Besoldungsgruppe A 12 auf 62 Jahre ist für den dbb
Landeschef „Unsinn“. Hier müssten die Altersgrenzen statt an den Besoldungsgruppen an den
besonderen Belastungen des Wechsel- und Schichtdienstes festgemacht werden. Deshalb schlägt der
dbb vor, die besondere Altersgrenze unabhängig von der Besoldungsgruppe auf 62 Jahre festzulegen
und um jeweils einen Monat pro Jahr geleisteten Wechsel- und Schichtdienst bis zum maximalen 60.
Lebensjahr abzusenken.
Die Landesregierung hat am 28. März 2017 ein Artikelgesetz auf den Weg gebracht, mit dem das
Tarifergebnis vom 17. Februar 2017 zeit- und inhaltsgleich auf die Beamten und
Versorgungsempfänger übertragen werden soll. Geplant ist eine Erhöhung der Bezüge um 2,0
Prozent rückwirkend zum 1. Januar 2017 und um 2,35 Prozent zum 1. Januar 2018. Die
Grundgehaltssätze werden im Januar 2017 mindestens um 75 Euro erhöht. Anwärter und
Referendare erhalten monatlich 35 Euro jeweils zum 1. Januar 2017 und 1. Januar 2018 mehr. Zudem
soll es in diesem Jahr wieder eine Jahressonderzahlung geben. Die war 2005 weitgehend abgeschafft
worden. Die Sonderzahlung soll ab 2017 6 Prozent des Grundgehalts betragen. Es werden jedoch
mindestens 600 Euro für die Beamten der Besoldungsgruppen A 4 bis A 8, mindestens 400 Euro für
die übrigen Besoldungsempfänger sowie mindestens 200 Euro für die Versorgungsempfänger
gewährt. Die Anwärter und Referendare erhalten eine Sonderzahlung in Höhe von 200 Euro.
Entsprechend dem Koalitionsvertrag soll die Regelaltersgrenze der Beamten schrittweise auf das 67.
Lebensjahr angehoben werden. Bei Beamten mit einer besonderen Altersgrenze erfolgt ebenfalls
eine Anhebung ab dem kommenden Jahr von 60 Jahren auf 61 bzw. 62 Jahre. Außerdem wird das
Modell der Familienpflegezeit, in einer Pflegephase finanziell gefördert zu werden und diese
Förderung im Anschluss daran wieder zurückzuführen, systemgerecht auf die Beamten übertragen.
Im Rahmen seiner Fürsorge soll der Dienstherr künftig Beamte mit einem Anspruch gegen einen
Dritten auf Schmerzensgeld unterstützen, indem er den Schmerzensgeldanspruch erfüllt, wenn der
Beamte diesen nicht erfolgreich durchsetzen konnte.